Allgemeine Verkaufsbedingungen der Phatebo GmbH


1.     Allgemeines


1.1   Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Phatebo GmbH („Phatebo“) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Verkaufsbedingungen“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Phatebo mit ihren Kunden über die von Phatebo angebotenen Lieferungen von Produkten („Vertragsprodukte“) schließt.


1.2   Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Phatebo ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende, ergänzende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn sie von Phatebo schriftlich anerkannt worden sind. Selbst wenn Phatebo auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen.


1.3   Diese Verkaufsbedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Phatebo und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden, sowie auch dann, wenn Phatebo in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Lieferung der Vertragsprodukte durchführt.


1.4   Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.


1.5   Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder

Abweichungen zu diesen Verkaufsbedingungen) bedürfen zu Ihrer Geltung die ausdrückliche und schriftliche Bestätigung von Phatebo. Solche individuellen schriftlichen Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen.


1.6   Schriftlichkeit im Sinne dieser Verkaufsbedingungen schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief und E-Mail) ein. Gesetzliche Formvorschriften bleiben hiervon unberührt.


2.     Zustandekommen des Vertrags


2.1   Die Angebote von Phatebo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist von zwei (2) Werktagen enthalten. Dies gilt auch, wenn Phatebo dem Kunden eine Produktübersicht und sonstige Werbematerialien, Produktbeschreibungen und Unterlagen überlassen hat.


2.2   Die Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich (auch per E-Mail) vereinbart haben, ist Phatebo berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder spätestens durch Ausführung der vertraglichen Leistung innerhalb der gleichen Frist anzunehmen. Bestellungen, die mündlich oder telefonisch erfolgen, gelten ebenfalls als verbindliches Vertragsangebot. Phatebo ist berechtigt, diese durch Ausführung der vertraglichen Leistung oder durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Rechnung anzunehmen.


2.3   Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die in der Bestellung enthaltene Produktbeschreibung lesbar und vollständig ist, so dass Phatebo aus der Bestellung eindeutig erkennen kann, um welches Vertragsprodukt es sich handelt. Der Kunde trägt daher das Risiko unzutreffender oder unvollständiger Produktbeschreibung, sofern ihn ein Verschulden trifft.


2.4   Sofern die Vertragsprodukte außerhalb von Deutschland in den Verkehr gebracht werden sollen, steht der zwischen Phatebo und dem Kunden zu schließende Vertrag unter der Bedingung, dass der Lieferung der Vertragsprodukte keine nationalen oder internationalen exportkontrollrechtlichen oder anderen handelspolitischen Maßnahmen entgegenstehen, also insbesondere keine Embargos oder sonstigen Sanktionen der Herkunftsländer von Phatebo und dem Kunden, von sonstigen dritten Ländern oder von internationalen Organisationen, jeweils mit Auswirkung auf Phatebo und den Kunden und/oder die Vertragserfüllung. Hierzu zählen insbesondere Embargos, Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder anderer betroffener Länder oder internationaler Organisationen. Phatebo übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder die Nichterfüllung des Vertrages aufgrund solcher Vorschriften. Der Kunde verpflichtet sich, Phatebo alle zur Prüfung etwaiger Ausfuhrbeschränkungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.


3.     Preise, Zahlung


3.1   Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von Phatebo.


3.2   Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, Zöllen, anderer öffentlicher Abgaben und der Kosten für Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


3.3   Die in Angeboten genannten Preise beruhen auf einem darin genannten Mindestbestellwert. Wird dieser genannte Mindestbestellwert durch die Bestellung nicht erreicht, hat Phatebo das Recht, die Bestellung abzulehnen und dem Besteller ein neues Angebot zu geänderten Preisen der bestellten Vertragsprodukte, einschließlich eines Mindermengenzuschlages, zu unterbreiten.


3.4   Soweit die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Preise von Phatebo.


3.5   Individuelle Lieferkonditionen und Preisnachlässe werden zwischen Phatebo und dem Kunden gesondert vor Vertragsabschluss vereinbart und in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.


3.6   Die vereinbarte Zahlungskondition ist grundsätzlich 100% Vorkasse, d.h. die Vertragsprodukte werden nach vollständiger Preiszahlung geliefert. Der Preis ist sofort nach Rechnungszugang fällig und zahlbar. Abweichende Zahlungskonditionen können vor Vertragsschluss gesondert schriftlich vereinbart werden und sind auf der Rechnung aufgedruckt. Eine Zahlung gilt erst ab Zahlungseingang bei Phatebo als geleistet. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist Phatebo berechtigt, den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich Phatebo vor.


3.7   Wenn bei dem Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist oder der Kunde mit seinen Zahlungen an Phatebo in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, ist Phatebo berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.


3.8   Der Kunde ist zur Aufrechnung und zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden jedoch unberührt.


3.9   Zahlungen sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – in Euro und auf das von Phatebo angegebene Konto spesenfrei für Phatebo zu leisten. Alle Kosten und Gebühren für den Zahlungsverkehr (insbesondere bei grenzüberschreitender Überweisung) trägt der Kunde.


4.     Lieferung, Gefahrübergang


4.1   Die Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt in der Regel EXW (Ex Works, Incoterms® 2020) am Sitz von Phatebo, Obere Gießwiesen 10, 78247 Hilzingen, der auch Erfüllungsort ist.


4.2   Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, wenn Phatebo die Vertragsprodukte am Sitz von Phatebo abholbereit zur Verfügung gestellt hat. Werden die Vertragsprodukte auf Wunsch des Kunden nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr in diesem Fall mit der Absendung an den Kunden, d.h. mit der Übergabe des Vertragsprodukts an einen Frachtführer, einen Spediteur oder einen sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens mit Verlassen des Lagers von Phatebo, auf den Kunden über. Die Versandkosten trägt der Kunde, sofern nichts anders vereinbart. Verzögert sich der Versand aus von Phatebo nicht zu vertretenden Umständen, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaftsanzeige auf den Kunden über. Sofern es sich um temperaturgeführte oder sonst sensible Vertragsprodukte handelt, verpflichtet sich der Kunde, den Transport ausschließlich durch qualifizierte Logistikdienstleister gemäß den Anforderungen der EU-GDP-Guideline (Good Distribution Practice (GDP)) der EU durchzuführen. Ab Gefahrübergang trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung aller arzneimittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Temperaturführung, Produktschutz und Dokumentation.


4.3   In Bezug auf Bestellungen, die über die MSV3-Schnittstelle aufgegeben werden, gilt nachfolgende, von den vorstehenden Absätzen


4.1 und 4.2 abweichende Regelung:

Wenn die Bestellungen einen gesamten Bestellwert von EUR 75,00 nicht überschreiten, d.h. nach Abzug der jeweils gültigen Umsatzsteuer und etwaiger Preisnachlässe, hat der Kunde die Lieferkosten zu tragen. Ab einem gesamten Bestellwert von EUR 75,01 werden die Vertragsprodukte frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges nach Phatebos Wahl geliefert.


4.4   Bei Lieferung in Länder außerhalb der EU verpflichtet sich Phatebo zur Herstellung der notwendigen Ausfuhrpapiere. Die Kosten für den Transport und Import der Vertragsprodukte trägt der Kunde. Sofern es sich um temperaturgeführte oder sonst sensible Vertragsprodukte handelt, verpflichtet sich der Kunde, den Transport ausschließlich durch qualifizierte Logistikdienstleister gemäß den Anforderungen der jeweils im Zielland geltenden GDP-Guideline (Good Distribution Practice (GDP) oder vergleichbaren nationalen Vorgaben durchzuführen. Ab Gefahrübergang trägt der Kunde die Verantwortung für die Einhaltung aller arzneimittelrechtlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Temperaturführung, Produktschutz und Dokumentation.


4.5   Phatebo’s Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung durch Phatebo’s Zulieferer, wenn Phatebo ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, es sei denn, die verspätete und ordnungswidrige Eigenbelieferung ist von Phatebo zu vertreten. Sofern Phatebo verbindlich vereinbarte Lieferfristen aufgrund verspäteter Eigenbelieferung nicht einhalten kann, wird Phatebo den Kunden hierüber unverzüglich informieren und, wenn möglich, die voraussichtliche Lieferfrist mitteilen bzw. eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich erstatten.


4.6   Angegebene Lieferfristen und -termine sind stets unverbindlich und gelten nur annährend, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Lieferfrist dem Kunden die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Bestellungen, die über die MSV3-Schnittstelle an Phatebo bis 12:00 Uhr an einem Werktag aufgegeben werden, werden in der Regel noch am selben Werktag, spätestens am nächsten Werktag, an den Kunden versendet. Sofern Phatebo die bestellten Vertragsprodukte nicht auf Lager hat, wird der Kunde in der Regel innerhalb von zwei (2) Werktagen darüber informiert und erhält eine Einschätzung, wann das bestellte Vertragsprodukt wieder lieferbar ist.


4.7   Lieferhemmnisse wegen höherer Gewalt oder auf Grund von unvorhergesehenen und nicht von Phatebo zu vertretenden Ereignissen, wie etwa Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, behördliche Anordnungen, nachträglicher Wegfall von Ausfuhr- oder Einfuhrmöglichkeiten sowie der Eigenbelieferungsvorbehalt gemäß Ziffer 4.5 entbindet Phatebo für die Dauer und den Umfang ihrer Einwirkungen von der Verpflichtung, etwa vereinbarte Liefer- oder Abladezeiten einzuhalten. Phatebo wird dem Kunden über den Eintritt eines solchen Lieferhindernisses unverzüglich informieren. Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate, dann hat jede Partei das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Phatebo haftet auf keinen Fall für einen Schaden beliebiger Art, den der Kunde oder dessen Kunden im Falle höherer Gewalt erleiden.


4.8   Bei verspäteter Annahme der Vertragsprodukte durch den Kunden (Annahmeverzug) oder bei Lieferverzögerung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen behält sich Phatebo vor, den hieraus entstehenden Schaden in Form einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes für jede vollendete Woche des Annahmeverzuges, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Vertragsprodukte, max. jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes, geltend zu machen. Der Nachweis eines höheren Schadens und weitergehende gesetzliche Ansprüche (insbes. Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Phatebo gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.


4.9   Ziffer 4.8 gilt nicht bei Annahmeverzug aufgrund höherer Gewalt. In diesem Fall muss der Kunde Phatebo hiervon unverzüglich unterrichten, sobald er Kenntnis von dem Eintritt eines Ereignisses erhält.


5.     Eigentumsvorbehalt


5.1   Sofern die Partien Zahlungskonditionen schriftlich vereinbart haben, die von den Zahlungskonditionen gemäß Ziffer 3.6 dieser Verkaufsbedingungen abweichen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 5.


5.2   Die von Phatebo verkauften Vertragsprodukte bleiben im Eigentum von Phatebo, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen hat.


5.3   Der Kunde ist berechtigt, die von Phatebo gelieferten Vertragsprodukte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt insbesondere in den in Ziffer 3.7 genannten Fällen. Darüber hinaus ist Phatebo berechtigt, die Veräußerungsbefugnisse des Kunden durch schriftliche Erklärung zu widerrufen und die Vertragsprodukte zurückzunehmen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Phatebo und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen.


5.4   Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde bereits jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils von Phatebo zur Sicherung an Phatebo ab. Phatebo nimmt diese Abtretung an. Unabhängig von der Befugnis von Phatebo, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt der Kunde auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich Phatebo, die Forderung nicht einzuziehen, solange und soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt.


5.5   Die Vertragsprodukte und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung aller Forderungen von Phatebo weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Der Kunde verpflichtet sich, Phatebo über etwaige Zugriffe Dritter auf die sich unter Eigentumsvorbehalt befindenden Vertragsprodukten und Forderungen unverzüglich zu informieren und Dritten auf Phatebo’s Eigentum hinzuweisen. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.


5.6   Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen von Phatebo um mehr als 10% übersteigen, wird Phatebo auf Verlangen des Kunden die Sicherheiten insoweit nach eigener Wahl freigeben.


6.     Gewährleistung


6.1   Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsprodukte nach Eingang unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Sofern eine Mängelrüge bezüglich offener Mängel nicht unverzüglich, spätestens drei (3)Werktage, nach Ablieferung schriftlich unter Beifügung von Belegen bei Phatebo eingeht, gilt die Lieferung als genehmigt. Versteckte Mängel sind innerhalb von drei (3) Werktagen nach Entdeckung schriftlich unter Beifügung von Belegen, insbesondere unter Beifügung des mitgelieferten „Packscheins“, bei Phatebo zu rügen.


6.2   Bei von Phatebo anerkannten, nicht nur unerheblichen Mängeln der gelieferten Vertragsprodukte infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes hat der Kunde ein Recht auf Nacherfüllung in Form der Lieferung eines mangelfreien Vertragsproduktes. Dabei hat der Kunde das mangelhafte Vertragsprodukt in vorheriger Abstimmung mit Phatebo zurückzusenden. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Mangel nur geringfügig ist, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.


6.3   Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne die Zustimmung von Phatebo die Vertragsprodukte ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Bei Lieferung versiegelter Vertragsprodukte, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Arzneimittel mit einer Versiegelung sowie Hygieneartikel und Teststreifen), entfällt die Gewährleistung, soweit jeweils ihre Versiegelung geöffnet bzw. entfernt wurde. Ferner übernimmt Phatebo keine Gewähr für Schäden an den Vertragsprodukten, die durch unsachgemäße Anwendung, Transport oder Lagerung verursacht wurden. Zudem übernimmt Phatebo keine Gewährleistung für unwesentliche Mängel, z.B. leichte Dellen an der Verpackung der Vertragsprodukte, kleine Risse an der Einstecklasche der Vertragsprodukte oder Falten im Umkarton.

6.4   Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistungserbringung. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von Phatebo oder seiner Erfüllungsgehilfen oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

 

7.     Retouren, Rückruf


7.1   Rücknahmen oder Umtausch mangelfreier Vertragsprodukte erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Rücknahme bzw. Umtausch mangelfreier Vertragsprodukte, die bereits durch den Kunden geöffnet oder (teilweise) verwendet sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Vertragsprodukte, die nicht temperarturgerecht gemäß den strengen Qualitätsstandards der EU-GDP-Guideline oder den spezifischen Anweisungen des Herstellers transportiert und/oder gelagert werden, sowie für Präparate, die mehr als sechs Monate nicht mehr im Handel sind oder deren Verfallsdatum mehr als drei Monate abgelaufen ist.


7.2   Im Falle eines Rückrufs nimmt Phatebo die Vertragsprodukte auf eigene Kosten zurück und organisiert den Rücktransport. Die von dem Kunden für die zurückgerufenen Arzneimittel gezahlten Preise werden durch Phatebo zurückerstattet.


8.     Haftung


8.1   Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Phatebo nach den gesetzlichen Regeln.


8.2   Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Phatebo nur, soweit wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt werden. Als Kardinalspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf. Hierbei ist die Schadensersatzpflicht von Phatebo auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach den Regeln des Produkthaftungsgesetzes sowie des Arzneimittelgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


8.4   Eine weitergehende Haftung von Phatebo ist ausgeschlossen.


9.     Inverkehrbringen der Vertragsprodukte außerhalb von Deutschland


9.1   Sofern die Vertragsprodukte außerhalb Deutschlands in Verkehr gebracht werden sollen, gilt der Kunde als die verantwortliche Person für das Inverkehrbringen der Vertragsprodukte im Zielland und übernimmt alle damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen. Hierzu zählt insbesondere die Beachtung der im Zielland geltenden Verkehrsbestimmungen, einschließlich aller arzneimittelrechtlichen Bestimmungen. Phatebo trifft in diesem Zusammenhang keinerlei Verpflichtungen.


9.2   Sofern der Kunde seine Verpflichtungen aus Ziffer 9.1 schuldhaft verletzt und Phatebo hieraus ein Schaden entsteht, so hat der Kunde den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen.


10.   Hinweis zum Datenschutz


10.1. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (gemäß Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b DSGVO) zur Erfüllung des Vertrags verarbeitet.


10.2. Phatebo behält sich vor, persönliche Kundendaten an Auskunfteien zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Phatebo wird auch sonst personenbezogene Kundendaten nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten, ausgenommen, soweit Phatebo gesetzlich zur Herausgabe verpflichtet ist.


10.3 Verantwortliche Stelle ist die Phatebo GmbH, Obere Gießwiesen 10, 78247 Hilzingen. Die Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung finden sich auf der Website von Phatebo unter https://www.phatebo.de/.


11.   Schlussbestimmungen


11.1 Erfüllungsort ist Hilzingen.


11.2 Keine Partei ist berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei den Vertrag oder seine Ansprüche an Dritte abzutreten.


11.3 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Phatebo (Hilzingen). Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Phatebo ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


11.4 Die Vertragsbeziehung zwischen Phatebo und dem Kunden unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Geltung von UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.


11.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, oder für den Fall, dass diese Verkaufsbedingungen Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung werden die Parteien mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung vereinbaren, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser Verkaufsbedingungen vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieser Verkaufsbedingungen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre.

Phatebo GmbH, November 2025