top of page

Apothekenvertrieb - Cannabis als Arznei

Unsere Informationen sind ausschließlich für Apotheken bestimmt. Eine Erlaubnis zur verschreibungspflichtigen Abgabe von Cannabis als Arznei muss laut Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes vorliegen.

 

Die Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes sehen ein Verbot der Werbung für Betäubungsmittel – auch als Arznei – vor.Weil die von uns vertriebenen Arzneimittel aus getrockneten Blüten der Hanfpflanze bestehen und Cannabis der Anlage I der Betäubungsmittelgesetzgebung zugeordnet ist, dürfen wir als Anbieter keine Hinweise zu den Produkten geben oder gar bewerben. Verstöße gegen dieses Verbot stellen eine Straftat dar.

Für zusätzliche Informationen über den Wirkstoff und seine therapeutischen Einsatzmöglichkeiten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker.

Apotheken erhalten von uns auf Anfrage ein Passwort zur geschützten Seite mit Preisen und Bestellformular.

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail unter cannabis(@)phatebo.de
Wir senden Ihnen schnellstmöglich Ihre individuellen Zugangsdaten zu.

bottom of page